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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20 (https://dejure.org/2020,27635)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20 (https://dejure.org/2020,27635)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 21 SaGa 300/20 (https://dejure.org/2020,27635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benachteiligungsverbot bei Auswahlentscheidung; Nachfrage nach beabsichtigter Freistellung im Auswahlgespräch unzulässig

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Zu prüfen ist, ob der oder die öffentliche Arbeitgeber*in gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er oder sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob er oder sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vergleiche BVerfG (Bundesverfassungsgericht) 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Rn. 70; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 617/08 - Rn. 33; BAG 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 - Rn. 35).

    - 2 BvR 2223/15 - Rn. 83).

    Außerdem müssen die Aussichten des oder der Bewerber*in beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, zumindest offen sein (vergleiche zum Ganzen LArbG Berlin-Brandenburg 28. Juni 2012 - 25 SaGa 863/12 - Rn. 38 zitiert nach juris sowie BVerfG 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Rn. 83 zum Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Beantragt der oder die abgelehnte Bewerber*in innerhalb dieser Wartefrist nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, kann der oder die öffentliche Arbeitgeber*in die Stelle besetzen, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, dadurch den Bewerbungsverfahrensanspruch des oder der abgelehnten Bewerber*in vereitelt zu haben (vergleiche BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 39.).

    Diese konkretisiert sich dahin, dass der oder die abgelehnte Bewerber*in seine oder ihre Chance wahren können muss, mit seiner oder ihrer Bewerbung nach der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes tatsächlich auch zum Zuge zu kommen, was bei einer endgültigen Besetzung der Stelle mit dem oder der erfolgreichen Bewerber*in jedoch nicht mehr möglich ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 28; BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 35; BAG 18. November 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 22).

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Diese konkretisiert sich dahin, dass der oder die abgelehnte Bewerber*in seine oder ihre Chance wahren können muss, mit seiner oder ihrer Bewerbung nach der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes tatsächlich auch zum Zuge zu kommen, was bei einer endgültigen Besetzung der Stelle mit dem oder der erfolgreichen Bewerber*in jedoch nicht mehr möglich ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 28; BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 35; BAG 18. November 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 22).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Diese konkretisiert sich dahin, dass der oder die abgelehnte Bewerber*in seine oder ihre Chance wahren können muss, mit seiner oder ihrer Bewerbung nach der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes tatsächlich auch zum Zuge zu kommen, was bei einer endgültigen Besetzung der Stelle mit dem oder der erfolgreichen Bewerber*in jedoch nicht mehr möglich ist (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 28; BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 554/09 - Rn. 35; BAG 18. November 2007 - 9 AZR 672/06 - Rn. 22).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Gegenstand eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Rahmen einer Konkurrentenklage ist nicht die Auswahlentscheidung selbst, sondern der Anspruch des oder der abgelehnten Bewerber*in auf vorläufige Sicherung seines oder ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs (BVerfG 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - Rn. 10).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Vielmehr hätte es im Gegenteil eine Benachteiligung der Verfügungsklägerin bedeutet, wenn der verfügungsbeklagte Landkreis die vorgelegten Zeugnisse berücksichtigt hätte, da dem verfügungsbeklagten Landkreis eine aktuelle sachgerechte Bewertung der Arbeitsleistung der Verfügungsklägerin aufgrund der Dauer ihrer Freistellung als Personalrätin nicht möglich ist (vergleiche zu den Grenzen der fiktiven Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung bei langjährig beurlaubten Beamt*innen BVerwG 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 - Rn. 9 ff.).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 262/91

    Erwähnung von Personalratstätigkeit in dienstlicher Regelbeurteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Das führt dazu, dass die ehrenamtliche Tätigkeit eines oder einer Arbeitnehmer*in im Personalrat und auch die Freistellung von der beruflichen Tätigkeit zur Wahrnehmung des Mandats in einer dienstlichen Beurteilung oder einem Arbeitszeugnis in aller Regel keine Erwähnung finden darf (BAG 19. August 1992 - 7 AZR 262/91 - unter III 3. der Gründe, NZA 1993, 222).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12

    Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Außerdem müssen die Aussichten des oder der Bewerber*in beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, zumindest offen sein (vergleiche zum Ganzen LArbG Berlin-Brandenburg 28. Juni 2012 - 25 SaGa 863/12 - Rn. 38 zitiert nach juris sowie BVerfG 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Rn. 83 zum Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Konkurrentenstreitigkeiten).
  • LAG Hamm, 01.06.2001 - 5 Sa 778/01

    Gegenstandslosigkeit einer arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage; Gleicher Zugang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Eine vorläufige Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs erfordert, dass nach dem unstreitigen oder glaubhaft gemachten Sachverhalt zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung besteht und sie deshalb erneut zu treffen ist (vergleiche LAG (Landesarbeitsgericht) Hamm 1. Juni 2001 - 5 Sa 778/01 - LAGReport 2002, 14; BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) 8. Februar 2016 - 1 WDS-VR 10/15 - Rn. 27; BVerwG 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5/11 - Rn. 32).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20
    Die von der Rechtsprechung entwickelte Frist von zwei Wochen, die der oder die öffentliche Arbeitgeber*in nach der Mitteilung der Auswahlentscheidung abwarten muss, bevor er oder sie die Stelle endgültig besetzen darf, (vergleiche dazu BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) 4. November 2010 - 2 C 16.09.
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 837/13

    Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Nach der Rechtsprechung in Konkurrentenstreitigkeiten ist für die Rechtzeitigkeit der Information im Allgemeinen ein Zeitraum von zwei Wochen ausreichend (vergleiche dazu LAG (Landesarbeitsgericht) Berlin-Brandenburg 9. Juli 2020 - 21 SaGa 300/20 - unter II 1 a der Gründe, Rn. 30 zitiert nach juris mwN).
  • VG Ansbach, 29.12.2022 - AN 16 E 21.01035

    Recht der Bundesbeamten: Konkurrentenstreit, teilweise erfolgreicher Antrag auf

    Denn wenn die Pläne des Antragstellers nicht von Interesse und insoweit für die Auswahlentscheidung ohne Bedeutung gewesen wären, hätte es auch keinen Anlass gegeben, diese im Auswahlvermerk festzuhalten (vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, U.v. 9.7.2020 - 21 SaGa 300/20 - juris Rn. 42).
  • ArbG Nordhausen, 10.05.2023 - 2 Ga 5/23

    Einstweilige Verfügung - Konkurrentenklage - Untersagung der Besetzung einer

    Die von der Rechtsprechung entwickelte Frist von zwei Wochen, die der öffentliche Arbeitgeber nach der Mitteilung der Auswahlentscheidung abwarten muss, bevor er oder sie die Stelle endgültig besetzen darf, dient der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 IV bzw. Artikel 20 III in Verbindung mit Artikel 33 II GG und damit der Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.07.2020 - 21 SaGa 300/20).
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